Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
Die AM Media GmbH ist eine Agentur mit Sitz in Winterthur (nachfolgend die «Agentur»). Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) regeln die Beziehungen zwischen der Agentur mit ihren Kundinnen und Kunden (nachfolgend einheitlich die «Kunden», gemeinsam die «Parteien»). Diese AGB gelten für alle Rechtsbeziehungen der AM Media GmbH.
1. Angebot und Leistungen
1.1 Die Agentur erbringt ihre Leistungen gewissenhaft und sorgfältig. Art und Umfang von Angebot und Leistungen werden zwischen den Parteien vereinbart. Die Agentur kann im eigenen Ermessen separate Vertragsdokumente wie Kostenvoranschläge beziehungsweise Offerten, Dienstleistungsverträge oder sonstige Verträge sowie Bestätigungen verwenden.
1.2 Die Agentur erbringt Support- und Wartungsarbeiten nur nach ausdrücklicher Vereinbarung. Die Kosten für Support und Wartung werden nach Aufwand zu den vereinbarten und ansonsten zu den aktuellen Stundensätzen (nachfolgend die «Stundensätze») verrechnet, sofern keine Monatspauschale oder sonstige Pauschale vereinbart wurde. Kunden erhalten Auskunft über die Stundensätze auf Anfrage bei der Agentur.
1.3 Die Kunden nehmen zur Kenntnis und erklären sich damit einverstanden, dass Weisungen, welche eine Änderung von Leistungen bewirken, insbesondere zu Preis- und Terminanpassungen zu ihren Lasten führen können. Die Agentur informiert die Kunden nach Möglichkeit über allfällige Preis- und Terminanpassungen oder etwaige sonstige Anpassungen.
1.4 Allfällige Aktualisierungen und Änderungen von Leistungen werden von beiden Parteien schriftlich festgelegt und als Zusatzvereinbarung automatisch Bestandteil der Rechtsbeziehung.
1.5 Mehraufwand, der aufgrund von kundenseitigen Aktualisierungen, Änderungen oder Weisungen entsteht, wird als zusätzliche Leistung zu den Stundensätzen verrechnet.
2. Leistungen von Dritten
2.1 Die Agentur kann Dritte nach eigenem Ermessen zur Leistungserbringung beziehen.
2.2 Die Agentur kann ferner Dritte im Namen von Kunden beauftragen, sofern die Kunden damit einverstanden sind. Die entsprechende Vertragsbeziehung besteht in diesem Fall direkt zwischen den Kunden und Dritten.
3. Honorar
3.1 Die Agentur erbringt ihre Leistungen zu den Preisen, die mit den Kunden vereinbart wurden, und ansonsten nach Aufwand zu den Stundensätzen. Sind Tagessätze vereinbart, basieren diese auf acht Stunden pro Tag. Überstunden und Überzeit werden mit einem Zuschlag von 20.0 % verrechnet. Reisezeit gilt als Arbeitszeit.
3.2 Spesen wie Reise- und Übernachtungskosten oder Vergütungen für Mahlzeiten und sonstige im Zusammenhang mit der Leistungserbringung anfallende Aufwendungen sind im Honorar nicht inbegriffen und werden den Kunden nach eigenem Ermessen der Agentur zu den effektiven Kosten oder zu branchenüblichen Ansätzen als Auslagenpauschale verrechnet.
3.3 Honorare, Spesen und sonstige Auslagen verstehen sich ohne Mehrwertsteuer, andere Steuern und Zwangsabgaben.
3.4 Wenn die Kunden einen Auftrag annullieren oder umfangmässig reduzieren, hat die Agentur Anspruch auf das Honorar für die bis zu diesem Zeitpunkt geleistete Arbeit. Ferner hat die Agentur das Recht:
- auf Ersatz der Unkosten und Vorleistungen von Dritten;
- auf Wiedergutmachung aller sich aus der Annullierung oder Reduktion direkt oder indirekt ergebenden Kosten oder Schäden;
- ihre bisher geleistete Arbeit nach eigenem Ermessen anderweitig zu verwenden.
4. Zahlungsbedingungen
4.1 Die Agentur informiert die Kunden in geeigneter Form, welche Zahlungsmöglichkeiten zur Verfügung stehen. Die Agentur gewährt bei Zahlungen auf Rechnung, sofern nicht anders vereinbart oder vermerkt, eine Zahlungsfrist von 14 Tagen ab Rechnungsdatum. Rechnungen gelten als genehmigt, sofern nicht 10 Tage ab Erhalt eine Beanstandung erfolgt.
4.2 Die Kunden geraten bei nicht fristgerechter Zahlung automatisch und ohne Zahlungserinnerung in Verzug. Nach Ablauf der Zahlungsfrist fällt ein gesetzlicher Verzugszins von 5.0 % pro Jahr an und die Agentur ist berechtigt, für einzelne Zahlungserinnerungen eine angemessene Umtriebsentschädigung zu verrechnen. Die Agentur ist berechtigt, von Verträgen mit säumigen Kunden zurückzutreten sowie weitere Aufträge und / oder die weitere Leistungserbringung zu verweigern.
4.3 Die Agentur kann Abklärungen zur Bonität der Kunden tätigen beziehungsweise durch beauftragte Dritte tätigen lassen. Die Agentur kann Forderungen gegenüber den Kunden an Dritte abtreten, insbesondere für die Rechnungsstellung und das Inkasso. Die Agentur kann den betreffenden Kunden sämtliche Inkassokosten einschliesslich Anwalts- und Gerichtskosten in Rechnung stellen. Die Verrechnung von Forderungen der Kunden gegenüber der Agentur ist ausgeschlossen.
5. Daten und Immaterialgüterrechte
5.1 Die Daten der Kunden (nachfolgend die «Kundendaten») bleiben im Eigentum und in der Hoheit der Kunden. Die Agentur darf Kundendaten ausschliesslich im Zusammenhang mit der Leistungserbringung bearbeiten oder bearbeiten lassen. Die Kunden nehmen zur Kenntnis und sind damit einverstanden, dass ihre Daten durch die Agentur und Dritte auch ausserhalb der Schweiz bearbeitet werden können.
5.2 Die Agentur hält Entwurfsdaten und andere Kundendaten bis zum Abschluss der jeweiligen Leistungserbringung verfügbar. Die Agentur ist darüber hinaus, sofern nicht ausdrücklich vereinbart, nicht zur Aufbewahrung von Kundendaten verpflichtet. Die Agentur ist ferner nicht verpflichtet, interne Notizen und Unterlagen aufzubewahren.
5.3 Die Immaterialgüterrechte an den im Rahmen der Leistungserbringung für die Kunden geschaffenen Werken und sonstigen Leistungen werden vorbehaltlich genannter oder vereinbarter Ausnahmen und nach vollständiger Bezahlung sämtlicher offener Forderungen der Agentur an die Kunden abgetreten. Bei Immaterialgüterrechten, die nicht abgetreten werden können, gewährt die Agentur, sofern berechtigt, eine entsprechende Lizenz. Immaterialgüterrechtliche Persönlichkeitsrechte, die von Gesetzes wegen nicht abgetreten werden können, verbleiben bei der jeweiligen Urheberin oder beim jeweiligen Urheber.
5.4 Die Agentur behält in jedem Fall dauerhaft das Namensnennungsrecht. Die Agentur kann von den Kunden jederzeit verlangen, dass der Name der Agentur, allenfalls mit Logo, in geeigneter Form genannt wird, damit die Herkunft für das Publikum klar ersichtlich ist.
5.5 Mehrfachnutzungen oder die weitere Übertragung von Immaterialgüterrechten, welche die Agentur den Kunden abgetreten hat, sind gesondert honorarpflichtig und bedürfen der Einwilligung der Agentur. Der Agentur steht betreffend Umfang der Nutzung ein Auskunftsanspruch zu.
6. Geheimhaltung
6.1 Die Parteien sind verpflichtet, alle im Rahmen dieser AGB und ihrer Rechtsbeziehungen erlangten Kenntnisse von Geschäftsgeheimnissen der jeweils anderen Partei sowie über Personendaten auch über die Beendigung dieses Vertrages hinaus dauerhaft vertraulich zu behandeln, es sei denn, eine Partei ist gesetzlich zu einer bestimmten Offenlegung verpflichtet. In einem solchen Fall informiert die verpflichtete Partei die jeweils andere Partei über diese gesetzliche Verpflichtung, sofern eine solche Information nicht aus gesetzlichen Gründen verboten ist. Die Nennung der Kunden als Referenzen der Agentur ist von dieser Geheimhaltungspflicht ausgenommen.
6.2 Bestehen bei einer Partei Zweifel, ob eine Information dieser Geheimhaltungspflicht unterliegt, ist die Information bis zur ausdrücklichen Freigabe durch die jeweils andere Partei vertraulich zu behandeln. Dieser Geheimhaltungspflicht unterliegen in jedem Fall alle Informationen, die weder rechtmässig allgemein bekannt noch rechtmässig allgemein zugänglich sind.
7. Garantie und Gewährleistung
7.1 Die Agentur bedingt die gesetzliche Gewährleistung vollständig weg und ersetzt diese durch eine beschränkte Gewährleistung für Mängel, die innert 10 Tagen nach Ablieferung der jeweiligen Leistung von den Kunden dokumentiert und schriftlich gerügt werden (Eingang bei der Agentur). Leistungen, welche die Kunden bereits nutzen, gelten als genehmigt. Als Mängel gelten erheblich beeinträchtigende und reproduzierbare Abweichungen von den vereinbarten Leistungen. Konzeptionelle oder technische Änderungen im Rahmen der Umsetzung gelten nicht als Mängel.
7.1 Die Agentur entscheidet bei form- und fristgerecht gerügten Mängeln nach eigenen Ermessen, wie die Mängel behoben werden. Die Mängelbehebung erfolgt auf Kosten der Agentur. Die Kunden unterstützen die Agentur bei der Analyse von Mängelursachen und bei der Behebung von Mängeln, sofern sie von der Agentur um eine solche Unterstützung ersucht werden. Die Kunden haften der Agentur für einen allfälligen Mehraufwand aus Gründen, die den Kunden direkt oder indirekt, auch unverschuldet, zuzuschreiben sind. Die Minderung ist, ausser bei vollumfänglich erfolgreicher Mängelbehebung, ausgeschlossen. Die Wandelung ist ausgeschlossen.
7.1 Die Agentur gewährt keinerlei sonstige Garantie oder weitergehende Gewährleistung für die Fehlerfreiheit, die Funktionalität, die Tauglichkeit oder sonstige Eigenschaften im Zusammenhang mit den erbrachten Leistungen.
8. Haftung
8.1 Die Agentur haftet ausschliesslich für direkte Schäden, die durch eigene grob fahrlässige oder vorsätzliche Handlungen verursacht wurden. Die Haftung für Dritte und Hilfspersonen, für Datenverlust, für einen bestimmten Erfolg oder entgangenen Gewinn sowie für indirekte Schäden und Mangelfolgeschäden wird ausdrücklich wegbedungen. Die Agentur haftet insbesondere nicht, wenn die sich aus diesen AGB ergebenden Pflichten auf Grund höherer Gewalt nur teilweise oder nicht vollständig erfüllt werden. Als höhere Gewalt gelten insbesondere Attentate und Explosionen, Epidemien und Pandemien, einschliesslich der COVID-19-Pandemie, Aufstände, Kriege und Unruhen, Blitzeinschläge und Brände, Nuklearunfälle, magnetische Stürme, Streiks, die Beschränkung oder Unterbrechung der Stromversorgung und von Telekommunikationsdiensten, Überschwemmungen und sonstige Naturkatastrophen, behördlich angeordnete Verbote und unvorhergesehene Witterungseinflüsse.
8.2 Die Kunden haften der Agentur vollumfänglich und unbeschränkt im Zusammenhang mit zur Verfügung gestellten Daten, Informationen und Inhalten (nachfolgend die «Inhalte»), insbesondere für die Rechtmässigkeit ihrer Verwendung. Die Agentur kann den betreffenden Kunden sämtliche Kosten einschliesslich Anwalts- und Gerichtskosten in Rechnung stellen, die sich aus zur Verfügung gestellten Inhalten ergeben.
8.3 Die Beschränkung der Haftung gemäss diesen AGB gilt unabhängig vom jeweiligen Rechtsgrund. Eine allenfalls weitergehende, gesetzlich zwingende Haftung bleibt vorbehalten.
9. Kündigung
9.1 Aufträge enden automatisch mit Abschluss der jeweiligen Leistungserbringung.
9.2 Die Agentur kann Rechtsbeziehungen mit den Kunden jederzeit und ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist auflösen bei:
- Konkurs oder drohender sowie offensichtlicher Zahlungsunfähigkeit der Kunden;
- Einstellung der Geschäftstätigkeit der Kunden;
- Eintritt eines wichtigen Grundes, bei dessen Vorhandensein der Agentur die Fortsetzung der Rechtsbeziehungen nicht mehr zugemutet werden kann.
10. Schlussbestimmungen
10.1 Diese AGB gelten für sämtliche Rechtsbeziehungen zwischen den Parteien. AGB der Kunden sind nur dann wirksam, wenn sie von der Agentur ausdrücklich und schriftlich anerkannt werden. Vereinbarungen, welche von diesen AGB abweichen oder diese AGB ergänzen, bedürfen der Schriftform.
10.2 Schriftlichkeit kann durch Formen der Kommunikation, die einen Nachweis durch Text erlaubt, ersetzt werden.
10.3 Die Agentur kann diese AGB jederzeit ohne Mitteilung mit sofortiger Wirkung anpassen.
10.4 Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unerfüllbar, ungültig oder unwirksam sein, so berührt dies die Erfüllbarkeit, Gültigkeit oder Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht und die Parteien ersetzen die einzelne Bestimmung mit einer erfüllbaren, gültigen oder wirksamen Bestimmung, die dem angestrebten wirtschaftlichen Ergebnis der einzelnen Bestimmung möglichst nahekommt.
10.5 Für diese AGB und sämtliche Rechtsbeziehungen zwischen den Parteien gilt ausschliesslich schweizerisches Recht. Das Kollisionsrecht und das UN‑Kaufrecht sind ausgeschlossen. Ausschliesslicher Gerichtsstand ist der Sitz der Agentur.